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Strafrecht I - Uzh - [Pdf Document]

May 5, 2024, 1:26 am

Tipp: Keine Lust zu lesen? Dann starten Sie doch einfach kostenlos unseren Online-Strafrecht-Kurs als Live-Repetitorium oder als Studio-Repetitorium. Im abstrusen, aber sehr lehrreichen "Katzenkönig-Fall" (BGHSt 35, 347), von dem jeder Jurastudierende im Verlauf seines Studiums einmal gehört haben sollte, verurteilte der BGH im Ergebnis zwei Personen als Täter i. S. d. § 25 Abs. ‎Kaffee trifft Tee on Apple Podcasts. 1 StGB, obwohl nur einer von beiden unmittelbar gehandelt hatte. Wie ist das möglich? Welche Rolle spielt dabei ein Irrtum wie der vermeidbare Verbotsirrtum nach § 17 S. 2 StGB? Und wie grenzt man die mittelbare Täterschaft von der sehr ähnlichen Anstiftung nach § 26 StGB ab? Im Folgenden sollen diese Fragen anhand des spektakulären Falls beantwortet werden. I. Der Sachverhalt (leicht abgewandelt) Die H, der P und der R lebten in "einem von Mystizismus und Irrglauben geprägten, neurotischen Beziehungsgeflecht" zusammen. Durch gezielte Täuschungen und Irreführungen hatte H dem leicht beeinflussbaren R eingeredet, ein seit tausenden von Jahren das Böse verkörpernder Katzenkönig werde Millionen von Menschen töten, wenn R ihm nicht ein Menschenopfer in Form der von H verhassten Nebenbuhlerin N darbringe.

Wie Ein Killer Stepan Bandera Tötete Und Durch Die Deutsche Justiz Gnade Erfuhr

Auftragsgemäß und zügig tötete er schon im Herbst 1957 Lew Rebet vom "Nationalen Bund". 1959 "erledigte" er dann Stepan Bandera, den Vorsitzenden der Ukrainischen Nationalisten, der im Zweiten Weltkrieg eine Zeit lang mit Hitler paktiert hatte. In beiden Fällen hatte es auf den ersten Blick nicht nach Mord ausgesehen: Rebet wurde am 12. Oktober 1957 im Treppenflur am Münchener Karlsplatz tot aufgefunden. Der unter dem Pseudonym Stefan Popel in München lebende Bandera starb zwei Jahre später, am 15. Wie ein Killer Stepan Bandera tötete und durch die deutsche Justiz Gnade erfuhr. Oktober 1959, ebenfalls in einem Münchener Treppenflur. Giftpistole mit Blausäuregas Als Tatwaffe hatte Staschynskij eine schon mehrfach und stets mit Erfolg verwendete Giftpistole zum Versprühen von Blausäuregas verwendet, welches er seinen Opfern direkt ins Gesicht sprayte. Durch die Blausäure wurde das Opfer durch Verengung der Atmungsorgane ohnmächtig und starb zwei oder drei Minuten später. Staschynskij bekam ein Gegenserum, das er einsetzen sollte, falls er bei der Tatbegehung aus Versehen etwas davon einatmete.

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Der ukrainische Nationalist Stepan Bandera, der sich im Zweiten Weltkrieg mit Hitler verbündete, gilt im Osten des Landes sowie in Polen, Russland und Israel als Nazi-Kollaborateur und Kriegsverbrecher. Im Westen der Ukraine wird er dagegen von vielen Einheimischen als Nationalheld und Märtyrer hoch geschätzt. Dort gibt es nach ihm benannte Straßen und Denkmäler. 2009 wurde er sogar mit einer Briefmarke geehrt. 50 Jahre zuvor war er in München ermordet worden. Sein Münchner Grab ist noch heute eine Pilgerstätte für viele ukrainische Nationalisten. Versuchte mittelbare täterschaft schema. Ermordet wurde er von einem KGB-Agenten, der anschließend in den Westen flüchtete und sich den westlichen Geheimdiensten als Informant anbot. Obwohl er eigenhändig die Tat beging, wurde er nur wegen Beihilfe verurteilt, was Juristen bis heute beschäftigt. Das Urteil im berühmten Staschynskij-Fall Im sogenannten Staschynskij-Fall entschied der Bundesgerichtshof 1962:"Wer eine Tötung eigenhändig begeht, ist im Regelfalle Täter; jedoch kann er unter bestimmten, engen Umständen auch lediglich Gehilfe sein. "

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III. Kernproblematik des Falles Kernfrage des Falls war, ob lediglich Anstiftung und Beihilfe zum (versuchten) Suizid vorlagen, was nach deutschem Recht nicht strafbar ist, oder ob der Angeklagte versucht hat, einen Mord durch einen anderen begehen zu lassen, und dadurch zum mittelbaren Täter (§ 25 Abs. 1, 2. Alt. Versuchte mittelbare täterschaft fall. StGB) geworden ist. Der Angeklagte hatte nicht versucht, H zu überzeugen, aus dem Leben zu treten, um durch das "Tor des Todes in eine transzendente Existenz" einzugehen. Stattdessen versetzte er sie in den Glauben, dass sie ihr Leben in einem anderen Körper fortsetzen könne. Er rief in ihr einen Irrtum über den Nichteintritt des Todes hervor und löste mit Hilfe dieses Irrtums bewusst und gewollt das Geschehen aus, das zu ihrem Tod führen sollte. Mithin war er nach Auffassung des BGH Täter eines versuchten Tötungsdelikts kraft überlegenen Wissens, durch das er die Irrende lenkte und zum Werkzeug gegen sich selbst gemacht hat. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass die Suggestionen, denen die Frau erlag, völlig unglaubhaft waren.

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Der Bundesgerichtshof hatte angesichts des Kalten Krieges weniger juristisch als politisch entschieden. Man wollte dem Überläufer die gesetzlich vorgesehene Strafmilderung für einen Gehilfen ermöglichen. Laut Bundesgerichtshof soll Staschynskij also – bei seinen in Deutschland begangenen Taten – in Wirklichkeit nur dem eigentlichen Täter, dem in Moskau verbliebenen Chef des KGB, Beihilfe zu dessen zwei Morden geleistet haben. Das Gericht begründete dies damit, dass Staschynskij "ohne Interesse an dem Erfolg der Tat" gewesen sei. Das Urteil des Landgerichts wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt, der dabei die griffige Formel "Täter ist, wer die Tat als eigene will" verwendete und damit argumentierte, Staschynskij habe seine Taten als fremde, nämlich als Taten des KGB-Chefs gewollt und statt Täterwillen nur Gehilfenwillen gehabt. Strafrecht I - UZH - [PDF Document]. Auf dem Höhepunkt des Kalten Krieges sollte das Urteil wohl ein Signal an ausländische Geheimdienstler senden. Leben unter neuer Identität Staschynskij lebt oder lebte wahrscheinlich nach seiner vorzeitigen Haftentlassung unter einer neuen Identität in der Bundesrepublik Deutschland, möglicherweise auch in den USA.

(…) Entgegen der Auffassung der Bundesanwaltschaft, die den Angeklagten als Täter ansieht, dies jedoch nicht näher begründet hat, war St. in beiden Fällen nur als Mordgehilfe zu verurteilen (§ 49 StGB). " Kein Täter, sondern nur ein Gehilfe? Staschynskij, der höchstpersönlich mindestens zwei Menschen umbrachte, war auf einmal kein Täter mehr, sondern nur Gehilfe irgendwelcher obskuren Hintermänner. Das soll man mal einem klar denkenden Menschen erklären. Der Bundesgerichtshof versuchte es mit folgender Begründung: "Gehilfe ist, beim Morde wie bei allen anderen Straftaten, wer die Tat nicht als eigene begeht, sondern nur als Werkzeug oder Hilfsperson bei fremder Tat mitwirkt. Maßgebend dafür ist die innere Haltung zur Tat. (…) Danach (…) kann insbesondere auch derjenige bloßer Gehilfe sein, der alle Tatbestandsmerkmale selber erfüllt (... )" Staschynskij war nur ein Werkzeug. Wirklich? Eine nur schwer nachvollziehbare Begründung bei diesen heimtückischen Taten. Sie ist wohl nur angesichts der damals herrschenden politischen Verhältnisse zu erklären.