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Konkurrenzverhältnisse Beim Unerlaubten Handeltreiben Mit Betäubungsmitteln&Nbsp;Von&Nbsp;Patzak&Nbsp- &Nbsp;978-3-7489-2461-6&Nbsp;|&Nbsp;Nomos Online-Shop

April 28, 2024, 8:17 am
Nach Auffassung der BGH fehlt es insoweit an Ausführungen des Landgerichts. Ein pauschaler Hinweis auf die Kenntnis der Tat reiche nicht aus. Daher hat der BGH das Urteil des Landgerichts aufgehoben. BGH, Beschluss vom 15. 12. 2011, Az. : 2 StR 505/11

§ 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Btmg – Unerlaubter Handel Mit Betäubungsmitteln – Anwalt Drogen Berlin Strafrecht Btmg Amg Npsg

Mit der strafschärfenden Berücksichtigung einer rein gewinnorientierten Motivation wird dem Täter deshalb auch – rechtsfehlerhaft – das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes angelastet (ebenso BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 11). Der Senat braucht die Rechtsfrage jedoch nicht zu entscheiden. Denn ein Fall eines rein gewinnorientierten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist hier nicht belegt. Vielmehr hat das Landgericht festgestellt, dass der Angeklagte seit seinem 16. § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG – Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln – Anwalt Drogen Berlin Strafrecht BtMG AMG NpSG. Lebensjahr Kontakt zu Drogen hat und bis zu seiner Festnahme in vorliegender Sache selbst regelmäßig Haschisch und Kokain konsumierte. In Anbetracht dieser Feststellungen ist nicht auszuschließen, dass die Gewinne aus den Drogengeschäften auch der Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelkonsums des ansonsten einkommenslosen Angeklagten dienten und deshalb kein hiervon gänzlich unabhängiges Gewinnstreben des Angeklagten vorlag. Ein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB scheidet auch nicht deshalb aus, weil ein besonders verwerfliches, den Rahmen des tatbestandsmäßigen deutlich übersteigendes Gewinnstreben des Angeklagten bei Begehung der Taten gegeben war.

Beschreibung Abstract Verfasser Leseproben Schlagworte Service zum Buch Das Buch unterzieht die konkurrenzrechtliche Beurteilung von Betäubungsmittelstraftaten erstmals einer eingehenden wissenschaftlichen Untersuchung. Der Fokus liegt dabei auf der Konkurrenzprüfung beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und den damit zusammenfallenden Deliktstatbeständen des BtMG. Hierzu werden die vorkommenden Konkurrenzverhältnisse in ihrer ganzen Bandbreite dargestellt und die von der Rechtsprechung angebotenen Lösungen unter Berücksichtigung der dogmatischen Hintergründe der jeweiligen Konkurrenzform beleuchtet und kritisch hinterfragt. Das Buch bietet dem strafrechtlichen Praktiker erstmalig eine "Checkliste" zur Lösung der vielfältigen und zum Teil unübersichtlichen konkurrenzrechtlichen Fallgestaltungen. englisch This book is the first to subject the competitive relationships in criminal law practice in the case of illicit trafficking in narcotics to an in-depth scientific examination.